Dienstag, 9. August 2016

Ja, ich will ...

... nein, nicht heiraten. Ich möchte eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz! Ohne die kann ich meine neue Stelle nicht antreten. Das Verfahren ist für EU-Bürger mehr oder weniger Formsache, solange man einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen kann.

Erfreulicherweise muss man für diesen Antrag nicht persönlich vorsprechen, sondern kann die Unterlagen samt Passbildern per Post an die zuständige Behörde schicken. Das habe ich an diesem Wochenende getan, und nun warte ich gespannt auf die Ausstellung meines Ausländer-Ausweises, mit dem ich mich dann bei der Gemeinde anmelden und mich um Bankkonto, Krankenkasse und Versicherungen kümmern und auch das Auto anmelden lassen kann. Schick sieht er leider nicht aus, ist nur ein Papier-Büchlein, aber es kommt ja auf den Inhalt an! *g*

Da ich natürlich weiterhin Deutscher bleibe, kann ich meinen Personalausweis behalten, im Gegensatz zum Führerschein, den ich dann innerhalb eines Jahres gegen ein Schweizer Dokument umtauschen muss. Da ich auch Fahrzeuge bis zu 7,5 t fahren darf, muss ich neben dem obligatorischen Sehtest auch noch zu einem Vertrauensarzt (was immer der untersuchen soll) - oder verzichte auf diese zusätzliche Berechtigung.

Falls man übrigens die Frist versäumt, muss man unter Umständen eine Kontrollfahrt absolvieren, um den Führerschein zu erhalten. Also mache ich auch das am besten recht bald! Womöglich blamiert man sich noch in dieser Prüfungssituation. :-)

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