Es gibt sie, die Gerechtigkeit vor Gericht! Ich hatte ja berichtet, dass der Richter die Rechtsöffnung gut geheißen und der Beklagte nun zehn Tage Zeit hatte, eine Begründung zu verlangen und dann zu entscheiden, ob er in Berufung gehen möchte.
Gestern nun erreichte Rosalies Anwalt ein Mail vom Ex: Er würde den Prozessweg in diesem Fall nicht weiter beschreiten wollen und möchte den ausstehenden Betrag überweisen.
Was für ein kleines Wunder! Wir rätseln immer noch über die Gründe für seine Einsicht. Wichtig war aber erst einmal der Sieg in diesem Verfahren, aus den im anderen Post geschilderten Gründen. Nun hat Rosalie eine deutlich bessere Position als bisher, sieht der Ex doch endlich, dass er sich längst nicht alles erlauben kann.
Und eine nette kleine Entschädigung muss er auch noch zahlen. Ein kleines Trostpflaster für Ärger und sinnlos verlorene Zeit. Vielen Dank allen fürs Daumendrücken - es hat sich gelohnt!
In Kürze geht es dann weiter mit dem eigentlichen Scheidungs-Verfahren, dann werden wir sehen, ob er zu weiteren Zugeständnissen bereit ist oder seine absurde Linie weiter fährt.
Off-Topic: Ich konnte die Kommentarfunktion wieder aktivieren. Damit sollte es wieder schneller möglich sein, auf Kommentare zu reagieren. :-)
Mittwoch, 20. Juni 2018
Dienstag, 19. Juni 2018
Kurze Zwangspause
Am Sonntag fing es schon an, gestern wurde es schlimmer, und letzte Nacht hat sie mich dann voll erwischt - die Sommergrippe. Gerade komme ich aus dem Garten - es ist wunderschön so am Morgen bei herrlichem Sonnenschein und blauem Himmel, kurz am Teich zu sitzen, während vier Katzen durch den Garten toben (unser Garten scheint sehr beliebt zu sein - liegt sicher am Hauskater ...). Allerdings ist es trotzdem recht anstrengend, wenn man ständig husten und niesen muss. Darum liege ich jetzt doch vorübergehend wieder im Bett.
Es gab Zeiten, da hätte ich mich vielleicht auch mit diesen Symptomen noch ins Büro gequält, aber wozu? Außerdem arbeite ich in einem Spital, da muss und sollte man bei solchen Symptomen noch mehr Zurückhaltung üben. Also hüte ich Haus und Bett.
Während Rosalie wieder die halbe Nacht an der aktuellen Stellungnahme fürs Scheidungs-Gericht gearbeitet hat. Es ist furchtbar - wie viele Jahre geht das jetzt schon ...?
So, Kaffee schmeckt noch, den mache ich mir jetzt und schaue mal, ob ich es damit bis auf den Balkon schaffe.
Es gab Zeiten, da hätte ich mich vielleicht auch mit diesen Symptomen noch ins Büro gequält, aber wozu? Außerdem arbeite ich in einem Spital, da muss und sollte man bei solchen Symptomen noch mehr Zurückhaltung üben. Also hüte ich Haus und Bett.
Während Rosalie wieder die halbe Nacht an der aktuellen Stellungnahme fürs Scheidungs-Gericht gearbeitet hat. Es ist furchtbar - wie viele Jahre geht das jetzt schon ...?
So, Kaffee schmeckt noch, den mache ich mir jetzt und schaue mal, ob ich es damit bis auf den Balkon schaffe.
Montag, 18. Juni 2018
Wer hätte das gedacht
Ich bin ja absolut kein Fußball-Fan. Wenn meine Kollegen sich über den europäischen Fußball auslassen und Namen von Spielern, Trainern und Mannschaften erwähnen, von denen ich noch nie etwas gehört habe, dann halte ich mich vornehm zurück.
Aber was "die Mannschaft" gestern abgeliefert hat, war ja wohl zum Schämen. Hatten die keine Lust? Hat man denen überhaupt gesagt, dass das Training schon vorbei ist?
Immerhin haben es die Schweizer deutlich besser gemacht und mit ihren begrenzten Möglichkeiten das Optimale herausgeholt. Respekt! Und wie gut, wenn man für zwei Mannschaften mitfiebern kann, dann ist die Chance auf ein kleines Erfolgserlebnis höher.
Die richtigen Favoriten haben sich bisher noch nicht gezeigt, und natürlich kann man auch die Deutschen noch nicht abschreiben. Es bleibt also spannend. Und eines steht fest: Nach der letzten WM und EM kann ich diesmal das Endspiel endlich wieder live anschauen und sitze nicht am Sonntagabend im Flieger, wo ich das Ergebnis vom Piloten mitgeteilt bekomme. :-)
Aber was "die Mannschaft" gestern abgeliefert hat, war ja wohl zum Schämen. Hatten die keine Lust? Hat man denen überhaupt gesagt, dass das Training schon vorbei ist?
Immerhin haben es die Schweizer deutlich besser gemacht und mit ihren begrenzten Möglichkeiten das Optimale herausgeholt. Respekt! Und wie gut, wenn man für zwei Mannschaften mitfiebern kann, dann ist die Chance auf ein kleines Erfolgserlebnis höher.
Die richtigen Favoriten haben sich bisher noch nicht gezeigt, und natürlich kann man auch die Deutschen noch nicht abschreiben. Es bleibt also spannend. Und eines steht fest: Nach der letzten WM und EM kann ich diesmal das Endspiel endlich wieder live anschauen und sitze nicht am Sonntagabend im Flieger, wo ich das Ergebnis vom Piloten mitgeteilt bekomme. :-)
Freitag, 15. Juni 2018
Die lieben Kollegen (31) - Zwischenbilanz
Genau zwei Wochen ist der Neue jetzt hier. Und ich bin froh, dass es im Wesentlichen so gekommen ist, wie ich es erhofft hatte.
Er ist offen und kommunikativ, lernbegierig, mutig, wenn es darum geht, etwas Unbekanntes zu erforschen, und vor allem, was meine grosse Hoffnung war: Er reisst den dritten Kollegen mit. Ich hatte erst ein wenig Sorge, weil die Beiden ständig zusammen rauchen gehen, aber das schadet offenbar nicht. Die Stimmung und auch die Kommunikation untereinander, die zuletzt fast eingeschlafen war, funktionieren wieder viel besser. Der vom Chef verordnete tägliche Termin für das Teammeeting kann damit entfallen.
Ach ja, der Chef. Er hat nun die nächste Aufgabe des ehemaligen Kollegen an sich gerissen - die Pflege unserer Intranetseiten. Eigentlich absolut keine Chef-Aufgabe, aber auch das möchte er künftig selbst machen. Was geht da ab? Entweder traut er es niemandem zu, was ja wohl Unsinn wäre. Oder er hat Langeweile (wobei er auch gut im Jammern ist, wie viel er zu tun habe). Oder er möchte Macht ansammeln, damit bloss niemand an seinem Stuhl sägen kann. Das scheint mir die wahrscheinlichste Erklärung zu sein.
Soll er, ich hab es nicht nötig, mich zu profilieren, und alles was er macht, muss ich nicht verantworten. Im Zweifel kann man sich immer schön auf den Chef berufen ...
Schönes Wochenende!
Er ist offen und kommunikativ, lernbegierig, mutig, wenn es darum geht, etwas Unbekanntes zu erforschen, und vor allem, was meine grosse Hoffnung war: Er reisst den dritten Kollegen mit. Ich hatte erst ein wenig Sorge, weil die Beiden ständig zusammen rauchen gehen, aber das schadet offenbar nicht. Die Stimmung und auch die Kommunikation untereinander, die zuletzt fast eingeschlafen war, funktionieren wieder viel besser. Der vom Chef verordnete tägliche Termin für das Teammeeting kann damit entfallen.
Ach ja, der Chef. Er hat nun die nächste Aufgabe des ehemaligen Kollegen an sich gerissen - die Pflege unserer Intranetseiten. Eigentlich absolut keine Chef-Aufgabe, aber auch das möchte er künftig selbst machen. Was geht da ab? Entweder traut er es niemandem zu, was ja wohl Unsinn wäre. Oder er hat Langeweile (wobei er auch gut im Jammern ist, wie viel er zu tun habe). Oder er möchte Macht ansammeln, damit bloss niemand an seinem Stuhl sägen kann. Das scheint mir die wahrscheinlichste Erklärung zu sein.
Soll er, ich hab es nicht nötig, mich zu profilieren, und alles was er macht, muss ich nicht verantworten. Im Zweifel kann man sich immer schön auf den Chef berufen ...
Schönes Wochenende!
Donnerstag, 14. Juni 2018
Silberstreif?
Auch heute nochmals das Thema Scheidung. Man sieht, wie sehr es unseren Alltag beeinflusst ...
Diesmal ist es immerhin keine ganz schlechte Nachricht! Gestern rief der Anwalt an. Es ging um die Betreibung der Alimente vom Ex. Wie gehofft und eigentlich erwartet, hat der Richter die definitive Rechtsöffung gut geheissen. Doch was heisst das jetzt?
Das Urteil des Gerichts erfolgt zunächst ohne Begründung. Der Verlierer hat nun zehn Tage Zeit, um bei Gericht eine Begründung zu verlangen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtskräftig. Im anderen Fall hat der Ex nach Eingang der Urteilsbegründung dreissig Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
Wenn der Ex (und auch sein Anwalt, der immer schön mitverdient) auch nur einen Funken Verstand übrig haben, sollten sie auf dieses Rechtsmittel verzichten. Es ist einerseits mit weiteren Kosten verbunden, andererseits ist die Rechtslage dermassen eindeutig, dass die Aussichten auf Erfolg äusserst gering sind.
Warum? Eine so genannte "definitive Rechtsöffung" ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen Gerichtsbeschluss als Beweis für seine Forderung vorlegen kann. So ein bestehendes Urteil wiegt schwer, und daher hat man als Schuldner in diesem Fall auch kaum noch Verteidigungsmöglichkeiten. Lediglich der Nachweis, dass die Schulden verjährt sind oder eine sonstige Urkunde (!), die den Forderungen entgegen steht, könnten helfen. All das hat der Ex nicht und bringt nur selbstherrlich Jammer-Argumente vor, die rechtlich belanglos sind.
Aber dieses Urteil wird an seinem Ego kratzen, deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass er trotz der Ausweglosigkeit und der erneuten Kosten über eine Berufung zumindest nachdenken wird. Und wenn sein dämlicher Anwalt ihm, wie offenbar auch beim Verfassen der Begründung für den Rechtsvorschlag, noch gut zuredet, müssen wir wohl mit dem Schlimmsten rechnen. Das Schlimmste meint hier, dass das Verfahren erneut um Wochen verzögert wird.
Sollte der Ex aber nun Ruhe geben, muss Rosalie ein Fortsetzungsbegehren beim Amt stellen. Daraufhin gibt es dann eine Pfändungsankündigung.
Und in der Zwischenzeit sammeln sich schon die nächsten Forderungen an, denn er zahlt ja weiterhin keine Alimente, und für jeden Monat müssen diese Zahlungen erneut beim Amt eingeklagt werden. Es gibt leider keinen Automatismus, auch wenn das neue Verfahren dann wohl beschleunigt abgehandelt werden kann.
Das Einzige, was helfen würde, wäre der Umstand, dass der Ex endlich zur Vernunft kommt ...
Diesmal ist es immerhin keine ganz schlechte Nachricht! Gestern rief der Anwalt an. Es ging um die Betreibung der Alimente vom Ex. Wie gehofft und eigentlich erwartet, hat der Richter die definitive Rechtsöffung gut geheissen. Doch was heisst das jetzt?
Das Urteil des Gerichts erfolgt zunächst ohne Begründung. Der Verlierer hat nun zehn Tage Zeit, um bei Gericht eine Begründung zu verlangen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtskräftig. Im anderen Fall hat der Ex nach Eingang der Urteilsbegründung dreissig Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
Wenn der Ex (und auch sein Anwalt, der immer schön mitverdient) auch nur einen Funken Verstand übrig haben, sollten sie auf dieses Rechtsmittel verzichten. Es ist einerseits mit weiteren Kosten verbunden, andererseits ist die Rechtslage dermassen eindeutig, dass die Aussichten auf Erfolg äusserst gering sind.
Warum? Eine so genannte "definitive Rechtsöffung" ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen Gerichtsbeschluss als Beweis für seine Forderung vorlegen kann. So ein bestehendes Urteil wiegt schwer, und daher hat man als Schuldner in diesem Fall auch kaum noch Verteidigungsmöglichkeiten. Lediglich der Nachweis, dass die Schulden verjährt sind oder eine sonstige Urkunde (!), die den Forderungen entgegen steht, könnten helfen. All das hat der Ex nicht und bringt nur selbstherrlich Jammer-Argumente vor, die rechtlich belanglos sind.
Aber dieses Urteil wird an seinem Ego kratzen, deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass er trotz der Ausweglosigkeit und der erneuten Kosten über eine Berufung zumindest nachdenken wird. Und wenn sein dämlicher Anwalt ihm, wie offenbar auch beim Verfassen der Begründung für den Rechtsvorschlag, noch gut zuredet, müssen wir wohl mit dem Schlimmsten rechnen. Das Schlimmste meint hier, dass das Verfahren erneut um Wochen verzögert wird.
Sollte der Ex aber nun Ruhe geben, muss Rosalie ein Fortsetzungsbegehren beim Amt stellen. Daraufhin gibt es dann eine Pfändungsankündigung.
Und in der Zwischenzeit sammeln sich schon die nächsten Forderungen an, denn er zahlt ja weiterhin keine Alimente, und für jeden Monat müssen diese Zahlungen erneut beim Amt eingeklagt werden. Es gibt leider keinen Automatismus, auch wenn das neue Verfahren dann wohl beschleunigt abgehandelt werden kann.
Das Einzige, was helfen würde, wäre der Umstand, dass der Ex endlich zur Vernunft kommt ...
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