Wenn man ein paar Tage frei hat, kann man endlich mal Dinge entdecken, die sonst oft zu kurz kommen oder die man einfach verpasst.
Dazu gehört auch der überaus putzige Ausblick aus dem Küchenfenster. Wir schauen dort auf einen kleinen Hang mit Wiese, und der dient hin und wieder für den ansässigen Schäfer und seine Tiere als Weide. Gerade jetzt sind die Osterlämmer da und es ist wieder eine Freude, den kleinen Lämmchen zuzuschauen. Eine Herde aus etwa dreißig weißen und schwarzen Mini-Schafen rennt und springt voller Lebensfreude immer von ganz links nach ganz rechts, verharrt einen Moment, um dann den Weg auf die andere Seite der Wiese im Affenzahn mit Bocksprüngen und wehenden Schwänzchen anzutreten.
Da braucht man keinen anderen Fernseher. Dort einfach am Fenster zu stehen und zuzusehen ist die reinste Freude. Natur pur zum Schmunzeln und Mitfreuen über diese tollpatschigen, lebenslustigen und sicher glücklichen jungen Schafe.
Dienstag, 3. April 2018
Samstag, 31. März 2018
Papa freut sich
Nachdem ich meinem Vater per WA mitteilte, dass ich Ende April wieder nach Berlin komme, rief er mich am selben Abend noch an und fragte als Erstes, ob es denn wieder traurige Neuigkeiten gäbe. Er freute sich dann sehr zu hören, dass meine Reise diesmal aus freien Stücken erfolgen wird, vor allem, um ihn zu besuchen, und die Flüge nicht aus der Not heraus organisiert wurden.
Der Termin ergab sich durch die zu diesem Zeitpunkt recht günstigen Flugpreise. Leider wird Rosalie diesmal nicht dabei sein können. Ihre Urlaubstage sind schon stark beansprucht, einerseits durch die Ferienzeit der Kinder, andererseits durch unseren geplanten USA-Urlaub im Oktober.
So werde ich also mal wieder allein meine Heimatstadt bereisen und die Zeit nutzen, um alte Bekannte und Freunde zu sehen. Einer wird nicht mehr dabei sein, ihn habe ich im Dezember zu Grabe tragen müssen. Trotzdem gibt es einige Menschen, die ich gern mal wiedersehen möchte, und die 2,5 Tage werden ganz schnell vergehen. Was noch fehlt, ist eine Unterkunft. Papa scheidet aus, seine Wohnung ist zu klein und das Sofa ausserdem extrem ungemütlich. Und überhaupt bin ich kein grosser Freund davon, Anderen Umstände zu bereiten. Allerdings kostet jedes noch so günstige Hotel relativ viel Geld (sofern man nicht in einem Schlafsaal übernachten möchte). Da ist das letzte Wort also noch nicht gesprochen, doch es wird ganz sicher eine Lösung geben. Das wäre doch gelacht!
Bis dahin wird hoffentlich auch das Wetter mal besser. Frühling bei Nebel und 5 Grad macht irgendwie keinen Spass! Trotzdem:
Frohe Ostern!
Der Termin ergab sich durch die zu diesem Zeitpunkt recht günstigen Flugpreise. Leider wird Rosalie diesmal nicht dabei sein können. Ihre Urlaubstage sind schon stark beansprucht, einerseits durch die Ferienzeit der Kinder, andererseits durch unseren geplanten USA-Urlaub im Oktober.
So werde ich also mal wieder allein meine Heimatstadt bereisen und die Zeit nutzen, um alte Bekannte und Freunde zu sehen. Einer wird nicht mehr dabei sein, ihn habe ich im Dezember zu Grabe tragen müssen. Trotzdem gibt es einige Menschen, die ich gern mal wiedersehen möchte, und die 2,5 Tage werden ganz schnell vergehen. Was noch fehlt, ist eine Unterkunft. Papa scheidet aus, seine Wohnung ist zu klein und das Sofa ausserdem extrem ungemütlich. Und überhaupt bin ich kein grosser Freund davon, Anderen Umstände zu bereiten. Allerdings kostet jedes noch so günstige Hotel relativ viel Geld (sofern man nicht in einem Schlafsaal übernachten möchte). Da ist das letzte Wort also noch nicht gesprochen, doch es wird ganz sicher eine Lösung geben. Das wäre doch gelacht!
Bis dahin wird hoffentlich auch das Wetter mal besser. Frühling bei Nebel und 5 Grad macht irgendwie keinen Spass! Trotzdem:
Frohe Ostern!
Donnerstag, 29. März 2018
Superman
Okay, ist vielleicht ein wenig übertrieben. Aber immerhin - in unserer Anwesenheit - rennt der Kater nicht mehr gleich panisch durch die Klappe ins Haus, sondern nimmt allen Mut zusammen und betrachtet die Situation aus sicherer Entfernung.
Wir haben drei, vier Katzen, die regelmässig im Garten vorbeischauen. Eine ist besonders häufig zu Besuch, und nach anfänglicher Scheu inzwischen schon so vertraut mit uns, dass sie nur einen gewissen Sicherheitsabstand hält. Darum konnte ich so auch so gut fotografieren, während sie die warmen Steine genoss. Henry starrte gebannt von oben auf die Terrasse und rührte sich nicht:
Aus der sicheren Entfernung von oben betrachtete er das Geschehen, ohne sich zu bewegen. Als der rote Kater dann gemächlich durch den Garten schlenderte, entdeckte er Henry und marschierte auf ihn zu. Wir rührten uns nicht und wollten sehen, wie beide Tiere sich verhalten würden. Der rote Kater stand unten, Henry oben. Während das fremde Tier entspannt hoch sah, baute unser Kater sich mit Drohgebärde auf und wartete. Als der rote Kater dann die erste Stufe hinauf ging, fauchte Henry laut und flüchtete durch die Klappe. Im Haus aber drehte er sofort um und sah durch die verschlossene Tür wieder nach draussen. Zu sehen gab es nichts, denn das Gast-Kater zog mit lässigem Gang zum nächsten Garten weiter.
Nachdem die Luft rein war, verbrachte Henry einen tollen, gemütlichen Nachmittag draussen in der Sonne. Am Abend war er dann total platt. Während er mich letzte Nacht drei Mal geweckt hat, schlief er in jener Nacht komplett durch. Schönes Katzenleben ...
Wir haben drei, vier Katzen, die regelmässig im Garten vorbeischauen. Eine ist besonders häufig zu Besuch, und nach anfänglicher Scheu inzwischen schon so vertraut mit uns, dass sie nur einen gewissen Sicherheitsabstand hält. Darum konnte ich so auch so gut fotografieren, während sie die warmen Steine genoss. Henry starrte gebannt von oben auf die Terrasse und rührte sich nicht:
Aus der sicheren Entfernung von oben betrachtete er das Geschehen, ohne sich zu bewegen. Als der rote Kater dann gemächlich durch den Garten schlenderte, entdeckte er Henry und marschierte auf ihn zu. Wir rührten uns nicht und wollten sehen, wie beide Tiere sich verhalten würden. Der rote Kater stand unten, Henry oben. Während das fremde Tier entspannt hoch sah, baute unser Kater sich mit Drohgebärde auf und wartete. Als der rote Kater dann die erste Stufe hinauf ging, fauchte Henry laut und flüchtete durch die Klappe. Im Haus aber drehte er sofort um und sah durch die verschlossene Tür wieder nach draussen. Zu sehen gab es nichts, denn das Gast-Kater zog mit lässigem Gang zum nächsten Garten weiter.
Nachdem die Luft rein war, verbrachte Henry einen tollen, gemütlichen Nachmittag draussen in der Sonne. Am Abend war er dann total platt. Während er mich letzte Nacht drei Mal geweckt hat, schlief er in jener Nacht komplett durch. Schönes Katzenleben ...
Mittwoch, 28. März 2018
Lug und Trug
Es ist ja im Grunde hinlänglich bekannt, dass man beim Einkaufen überall beschummelt wird. Ob das nun die Wurstpackung ist, bei der aus 100 Gramm heimlich, still und leise 80 Gramm zum selben Preis werden, oder z. B. die Head&Shoulders - Flaschen, die es mit 250 und 300 ml stets zum selben Preis gibt und deren Unterschiede (auch in der Grösse der Flasche) man fast mit der Lupe suchen muss (2in1 mit Spülung oder ohne, mit irgend welchem anderen sinnlosen Schnickschnack wie Koffein für das Haarwachstum usw.).
Ein ebensolches dreistes Beispiel habe ich kürzlich bei meinem Mobilfunk-Provider entdeckt. Die hohen monatlichen Kosten haben immer den Vorteil, dass neue Handys recht hoch subventioniert werden. Ich bin demnächst auch mal wieder dran, und daher schaue ich mich ein wenig nach den aktuellen Marktpreisen um.
So wurde das Galaxy S9 zur Einführung in meinem Tarif mit einer Zuzahlung von 399 Franken beworben. So weit, so teuer. Nun, ein paar Tage nach Einführung, gibt es ein "tolles" Angebot, nur gültig bis Anfang April: Man spart 100 Franken beim Kauf! Klingt ja gar nicht mal so schlecht. Der Haken: Das Handy kostet ganz plötzlich stolze 439 Franken! Man spart also lediglich 60 Franken und nicht 100, wie in grossen Lettern auf der Homepage verkündet wird. Ausserdem werden diese 100 Franken lediglich von der nächsten Rechnung abgezogen, sind also quasi zweckgebunden. Mit der Fristigkeit bis 2. April baut man dann noch schnell etwas Druck auf, damit der Kunde auch ja schnell zuschlägt, ist doch ein super tolles Angebot.
Noch ein Beispiel? Die kabellosen Kopfhörer von BO*E kosteten zuletzt bei ama*on 299 Euro. Dann kam der Black Friday (oder eine andere Aktion, weiss nicht mehr), und es wurde dieses Gerät plötzlich für 329 statt angeblichen 379 Euro angeboten! Also teurer als vorher. Was für eine Frechheit!
Man sollte und muss sich vor dem Kauf von was auch immer wirklich intensiv und über einen gewissen Zeitraum auf dem Markt umsehen, um nicht auf vermeintliche Schnäppchen herein zu fallen, die sich im Nachhinein als dreiste Abzocke erweisen.
Ein ebensolches dreistes Beispiel habe ich kürzlich bei meinem Mobilfunk-Provider entdeckt. Die hohen monatlichen Kosten haben immer den Vorteil, dass neue Handys recht hoch subventioniert werden. Ich bin demnächst auch mal wieder dran, und daher schaue ich mich ein wenig nach den aktuellen Marktpreisen um.
So wurde das Galaxy S9 zur Einführung in meinem Tarif mit einer Zuzahlung von 399 Franken beworben. So weit, so teuer. Nun, ein paar Tage nach Einführung, gibt es ein "tolles" Angebot, nur gültig bis Anfang April: Man spart 100 Franken beim Kauf! Klingt ja gar nicht mal so schlecht. Der Haken: Das Handy kostet ganz plötzlich stolze 439 Franken! Man spart also lediglich 60 Franken und nicht 100, wie in grossen Lettern auf der Homepage verkündet wird. Ausserdem werden diese 100 Franken lediglich von der nächsten Rechnung abgezogen, sind also quasi zweckgebunden. Mit der Fristigkeit bis 2. April baut man dann noch schnell etwas Druck auf, damit der Kunde auch ja schnell zuschlägt, ist doch ein super tolles Angebot.
Noch ein Beispiel? Die kabellosen Kopfhörer von BO*E kosteten zuletzt bei ama*on 299 Euro. Dann kam der Black Friday (oder eine andere Aktion, weiss nicht mehr), und es wurde dieses Gerät plötzlich für 329 statt angeblichen 379 Euro angeboten! Also teurer als vorher. Was für eine Frechheit!
Man sollte und muss sich vor dem Kauf von was auch immer wirklich intensiv und über einen gewissen Zeitraum auf dem Markt umsehen, um nicht auf vermeintliche Schnäppchen herein zu fallen, die sich im Nachhinein als dreiste Abzocke erweisen.
Dienstag, 27. März 2018
Dass es so weit kommen musste ...
Rosalie wehrt sich nun. Damit ist der ganze Scheidungsprozess wieder um eine unschöne Episode reicher.
Diesmal geht es um die Weigerung ihres Mannes, die Alimente zu zahlen. Er ist der Meinung, er könne andere Zahlungen einfach verrechnen, wie es ihm passt und ohne dies mit Rosalie abzusprechen. Das ist natürlich nicht zulässig, zumal es ein Gerichtsurteil gibt, dass die Höhe der Alimente festlegt und von dem er nicht nach eigenem Ermessen abweichen kann.
Möchte man zu seinem Recht kommen, geht man in der Schweiz dafür als Gläubiger zum Betreibungsamt und macht dort seine Forderungen geltend. Das Amt stellt diese Forderung dann dem Schuldner zu. Der hat die Möglichkeit, einen so genannten Rechtsvorschlag zu machen, also zu erklären, dass die Forderung nicht rechtens sei. Hiernach muss der Gläubiger wiederum die Rechtsöffnung beantragen, in dem er darlegt und dem Gericht beweist, dass die Forderung sehr wohl berechtigt ist.
Das ist für den Schuldner dann eine peinliche und teure Angelegenheit, denn er muss neben den ausstehenden Alimenten auch die Kosten für Gericht, Anwalt und eine Parteientschädigung zahlen. Sofern er verliert, aber davon sind wir und auch der Anwalt überzeugt, denn er kann sich nicht einseitig und ohne Absprache über einen Beschluss des Gerichts hinwegsetzen. Noch dazu, wenn es um Alimente geht, die in der "Rangordnung" ganz oben stehen.
Es ist leider so, dass ihr künftiger Ex-Mann mal in seine Schranken gewiesen werden muss, damit er vielleicht wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt und sieht, dass er nicht schalten und walten kann, wie er will. Er darf eben nicht kraft seiner Person Urteile ignorieren und seine Frau im finanziellen Sinne peinigen, weil es ihm gerade in den Kram passt. Das wird er dann hoffentlich gelernt haben, wenn der Entscheid des Gerichts gefällt sein wird.
Diesmal geht es um die Weigerung ihres Mannes, die Alimente zu zahlen. Er ist der Meinung, er könne andere Zahlungen einfach verrechnen, wie es ihm passt und ohne dies mit Rosalie abzusprechen. Das ist natürlich nicht zulässig, zumal es ein Gerichtsurteil gibt, dass die Höhe der Alimente festlegt und von dem er nicht nach eigenem Ermessen abweichen kann.
Möchte man zu seinem Recht kommen, geht man in der Schweiz dafür als Gläubiger zum Betreibungsamt und macht dort seine Forderungen geltend. Das Amt stellt diese Forderung dann dem Schuldner zu. Der hat die Möglichkeit, einen so genannten Rechtsvorschlag zu machen, also zu erklären, dass die Forderung nicht rechtens sei. Hiernach muss der Gläubiger wiederum die Rechtsöffnung beantragen, in dem er darlegt und dem Gericht beweist, dass die Forderung sehr wohl berechtigt ist.
Das ist für den Schuldner dann eine peinliche und teure Angelegenheit, denn er muss neben den ausstehenden Alimenten auch die Kosten für Gericht, Anwalt und eine Parteientschädigung zahlen. Sofern er verliert, aber davon sind wir und auch der Anwalt überzeugt, denn er kann sich nicht einseitig und ohne Absprache über einen Beschluss des Gerichts hinwegsetzen. Noch dazu, wenn es um Alimente geht, die in der "Rangordnung" ganz oben stehen.
Es ist leider so, dass ihr künftiger Ex-Mann mal in seine Schranken gewiesen werden muss, damit er vielleicht wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt und sieht, dass er nicht schalten und walten kann, wie er will. Er darf eben nicht kraft seiner Person Urteile ignorieren und seine Frau im finanziellen Sinne peinigen, weil es ihm gerade in den Kram passt. Das wird er dann hoffentlich gelernt haben, wenn der Entscheid des Gerichts gefällt sein wird.
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