Vor ziemlich genau einem Monat erhielten wir die Kopie eines Schreibens, indem der Anwalt von Rosalies Ex das Gericht um Auskunft über den Stand und Fortgang des Verfahrens bat. Bis heute ist keine Antwort eingetroffen, was wohl darauf hindeutet, dass der zuständige Richter mit dem Fall restlos überfordert ist.
Wie es nun weiter geht, ist immer noch völlig offen. Der Ex jammert, er habe kein Geld, und ist bereits wieder einen Monat mit den Alimenten im Rückstand. Doch an ein Einlenken seinerseits ist nicht zu denken. Er rückt von seiner Position bisher keinen Millimeter ab und bietet damit absolut keine Basis, um überhaupt mal über eine Scheidungskonvention nachzudenken und damit das Verfahren abzukürzen.
Bleibt es dabei und weigert sich der Richter, mal auf den Tisch zu hauen und den Ex zur Vernunft zu bringen, wovon auszugehen ist, wird das Verfahren wohl noch Monate, im schlimmsten Fall Jahre dauern. Die nächste Aktion dürfte dann die Einschaltung eines Sachverständigen sein, um die Buchhaltung des Ex zu prüfen, da das Gericht sich weigert, dies selbst zu tun.
Dazu kommt die traurige Nachricht, dass Rosalies Anwalt erneut schwer erkrankt und vor zwei Wochen bereits wieder operiert wurde. Ob oder wann er wieder arbeitsfähig sein kann, wissen wir nicht.
Es ist eine verstörende, extrem belastende Situation, zumal kein Ausweg erkennbar ist (es sei denn, Rosalie verzichtet auf alles und schenkt ihrem Ex das gesamte gemeinsame Vermögen). Wie viel Geld die Anwälte auf beiden Seiten für diesen Irrsinn schon verschlungen haben, übersteigt jedes Vorstellungsvermögen.
Von dem vom Ex im Juni erwähnten, "zwingend notwendigen" Notebook für den gemeinsamen Sohn ist übrigens inzwischen, wie zu erwarten war, keine Rede mehr - und, oh Wunder, es geht tatsächlich ohne! Dafür erstellt der Ex weiter fleissig "Rechnungen" mit der Auflistung seiner Nebenkosten, an denen sich Rosalie seiner Meinung nach zu beteiligen habe, weil ihr das Haus zur Hälfte gehört. Offenbar hat der gute Mann zu viel Zeit, um sich mit solch idiotischen Dingen zu befassen. Eine sachliche und juristisch haltbare Begründung für diese Forderungen ist er jedenfalls bis heute schuldig geblieben.
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