Nach der Horrormeldung über die schwere Erkrankung des Scheidungsanwalts von Rosalie deutet sich nun an, dass es womöglich nicht ganz so dramatisch ist, wie es zunächst von der Kanzlei beschrieben wurde. Mit etwas Glück kann der Anwalt Ende Mai seine Arbeit wohl wieder aufnehmen, liess er Rosalie per Mail wissen.
Damit müsste sich die Vertretung nur temporär mit dem laufenden Geschäft befassen, was nicht viel mehr bedeuten würde, als das Gericht und die Gegenseite hinzuhalten und mögliche Anfragen abzuwimmeln oder um Fristerstreckung zu bitten. Das sollte ja eigentlich möglich sein und keinen all zu hohen (Mehr-)Aufwand bedeuten.
Verdient hätte ihr Ex jeden Tiefschlag, der möglich erscheint. Neben der Tatsache, dass er immer wieder keine Alimente zahlt, hat er sich gerade diese Woche schon wieder eine Frechheit geleistet, die völlig stillos ist und jeden Anstand vermissen lässt. Es geht um die Beerdigung seines Vaters, also Rosalies Schwiegervater. Zwar hat er immerhin eine Todesanzeige mit Termin für die Trauerfeier verschickt, aber für das anschliessende Beisammensein mit Speis und Trank hat er lediglich Rosalies Mutter eingeladen, Rosalie selbst und ihre Schwester jedoch nicht. Er stellt also einmal mehr seine persönlichen Interessen über die anderer Menschen, in diesem Fall sogar seines gerade verstorbenen Vaters, zu dem auch Rosalie eine langjährige und gute Beziehung hatte. Das ist einfach ekelhaft.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Gerechtigkeit irgendwann siegen wird. Aber die Wege der Justiz sind unergründlich, schliesslich ist sie ja blind ...
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