Dienstag, 27. März 2018

Dass es so weit kommen musste ...

Rosalie wehrt sich nun. Damit ist der ganze Scheidungsprozess wieder um eine unschöne Episode reicher.

Diesmal geht es um die Weigerung ihres Mannes, die Alimente zu zahlen. Er ist der Meinung, er könne andere Zahlungen einfach verrechnen, wie es ihm passt und ohne dies mit Rosalie abzusprechen. Das ist natürlich nicht zulässig, zumal es ein Gerichtsurteil gibt, dass die Höhe der Alimente festlegt und von dem er nicht nach eigenem Ermessen abweichen kann.

Möchte man zu seinem Recht kommen, geht man in der Schweiz dafür als Gläubiger zum Betreibungsamt und macht dort seine Forderungen geltend. Das Amt stellt diese Forderung dann dem Schuldner zu. Der hat die Möglichkeit, einen so genannten Rechtsvorschlag zu machen, also zu erklären, dass die Forderung nicht rechtens sei. Hiernach muss der Gläubiger wiederum die Rechtsöffnung beantragen, in dem er darlegt und dem Gericht beweist, dass die Forderung sehr wohl berechtigt ist.

Das ist für den Schuldner dann eine peinliche und teure Angelegenheit, denn er muss neben den ausstehenden Alimenten auch die Kosten für Gericht, Anwalt und eine Parteientschädigung zahlen. Sofern er verliert, aber davon sind wir und auch der Anwalt überzeugt, denn er kann sich nicht einseitig und ohne Absprache über einen Beschluss des Gerichts hinwegsetzen. Noch dazu, wenn es um Alimente geht, die in der "Rangordnung" ganz oben stehen.

Es ist leider so, dass ihr künftiger Ex-Mann mal in seine Schranken gewiesen werden muss, damit er vielleicht wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt und sieht, dass er nicht schalten und walten kann, wie er will. Er darf eben nicht kraft seiner Person Urteile ignorieren und seine Frau im finanziellen Sinne peinigen, weil es ihm gerade in den Kram passt. Das wird er dann hoffentlich gelernt haben, wenn der Entscheid des Gerichts gefällt sein wird.


4 Kommentare:

  1. Reicht sein Verhalten nicht inzwischen für eine Entmündigung?

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    1. Die Frage muss man sich wirklich stellen ... Zumindest aber an seinem Geisteszustand darf gezweifelt werden. Ich fürchte, Rosalie war zu lange zu loyal. Er hätte viel früher mal "ordentlich auf die Finger kriegen" müssen. Weil ihm bisher nie etwas passiert ist, hat er immer mehr den Bezug zur Realität verloren und ist völlig abgehoben. Nun wird es Zeit, ihn vom hohen Ross herunter zu holen.

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    2. Die Frage stell ich mir auch, aber es hat nun mal jede ein Recht auf seine eigene Blödheit.
      Hast ganz recht, der ist bisher mit allem durchgekommen, und jetzt hält er sich für das Beste auf der Welt.
      "Erdachsensyndrom" wäre meine Diagnose.

      Inzwischen reichen paar auf die Finger bestimmt nicht mehr. Da braucht es eine größere Keule!

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    3. ... und ich hoffe, die kommt auch. Selbst, wenn eigentlich alles klar ist und man das Gefühl hat, es gibt gar keine andere Meinung, weiss man doch nie, was im Kopf eines Richters so vorgehen mag.
      Ich werde berichten.

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