Ich weiss nicht, was schlimmer ist - im Gerichtssaal zu sitzen und sich die Lügen der Gegenseite anhören zu müssen, oder daheim auf den erlösenden Anruf zu warten. In diesem Fall musste ich mehr als fünf Stunden vor dem Telefon lauern, bis ich die Nachricht erhielt:
Wir haben uns geeinigt!
Zu Beginn der Verhandlung sah es wohl gar nicht gut aus. Die Fronten waren verhärtet wie erwartet und die Forderungen beider Seiten lagen so weit auseinander, dass ein Wunder nötig war, um sich irgendwo zu einigen. Rosalie war natürlich wahnsinnig nervös, als ich sie absetzte, aber ich war mir sicher, dass sie in den passenden Momenten alle Argumente parat haben würde. Schliesslich beschäftigt sie sich seit Jahren mit fast nichts Anderem mehr und kennt jede Zahl auswendig.
Und so konnte sie immer mal wieder einhaken und die Forderungen des Ex zurecht stutzen. Wenn der z. B. behauptete, man hätte damals abgemacht, dass alles, was er seit der Trennung verdient hatte, nur ihm zustehen würde (was an sich schon absurd ist), wie kann es dann sein, dass er gleichzeitig seine Schulden aus eben dieser Zeit zur Hälfte Rosalie anlasten wollte?
Kurz bevor die Verhandlung zu scheitern drohte, öffnete sich doch noch ein Weg für einen Kompromiss. Der bedeutete zwar für Rosalie, auf Einiges zu verzichten, aber gleichwohl verlangte er von ihrem Ex, mehr als doppelt so viel zahlen zu müssen wie er ursprünglich wollte.
Die Alternative wäre eine Fortsetzung des status quo gewesen mit ungewissem Ausgang, weiteren horrenden Ausgaben für die Anwälte und einer Menge verschenkter Lebenszeit. Stattdessen ist nun die Konvention unterschrieben, jeder weiss, woran er ist, und wenn alles normal läuft, sollte die Scheidung bis zum Jahresende amtlich sein.
Das sind doch gute Aussichten für einen Neustart 2020. So richtig fassen können wir es beide noch nicht und das wird auch noch ein paar Tage dauern. Am Freitag wird eine gute Freundin von Rosalie nach einer ähnlichen Schlammschlacht ebenfalls geschieden sein, und am Abend wird dann ein wenig gefeiert. Das haben sie sich sowas von verdient!
Dann hat das Drama hoffentlich ein einigermaßen gutes Ende mit einigen Abstrichen. lg elfi
AntwortenLöschenDas hat es! Da die Konvention schon von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist es jetzt noch Formsache, bis das Urteil ergeht und dann nach 10 Tagen rechtskräftig wird. Es sollte also eigentlich nichts mehr passieren und damit hat das Drama nach fast sieben Jahren ein Ende gefunden.
LöschenUff. Jetzt muss sich der Herr nur noch an die Konvention halten und zahlen.... Aber zuerst: Champagner für alle! Gratulation!
AntwortenLöschen(und, werden Sie jetzt heiraten?)
caterina
Jetzt kann Rosalie erst einmal ihre neue Freiheit geniessen. :-) Und dann schauen wir mal ...
LöschenBis Ende Februar hat der Ex Zeit, um zu zahlen. Danach fallen 5% Verzugszins an. Er kann sich also gut überlegen, ob er auch diesmal auf die Betreibung wartet oder lieber seiner Pflicht nachkommt.
Aber all das ist jetzt wirklich erst einmal zweitrangig. Wir haben Grund zum Feiern, es ist wie eine Erlösung. Morgen Abend werden wir mit einer Freundin von Rosalie, die morgen geschieden wird, gemeinsam anstossen und den ganzen Ärger der letzten Jahre hinunter spülen.
Bestimmt ist Rosalie von der Scheidung traumatisiert und hat geschworen, nie wieder zu heiraten oder die nächste Scheidung anders zu regeln ... ;-)
Löschen:-) Jetzt muss sie es erst einmal verinnerlichen und den Nachnamen in allen Dokumenten ändern lassen. Und wir laufen uns schon nicht weg. ;-)
LöschenDa kann man nur noch sagen:
AntwortenLöschenHallelujah!
Da wünsche ich Euch, das der Ex jetzt nicht wieder rumspinnt.
Und wenigstens einmal den Anstand zeigt und kommentarlos zahlt.
Ein paar Gelegenheiten zum "Spinnen" hat er noch: Beim Zahlen der Kinder-Alimente und natürlich bei der Ausgleichszahlung. Hier warten zwar ab März 5% Verzugszinsen, aber bei seiner verschrobenen Denkweise traue ich ihm alles zu.
LöschenDoch zumindest ist Rosalie zum Jahreswechsel geschieden und kann den ungeliebten Nachnamen zurückgeben.
Kaum zu glauben. Aber Glückwunsch :-) Wer hätte gedacht, das es bei der unendlichen Geschichte mal ein Ende gibt. ;-)
AntwortenLöschenDa kann Rosalie froh sein, den Typen wenigstens auf diese Art los zu sein, auch wenn sie sich durch die Kinder immer mal wieder über den Weg laufen werden.
Es ist wirklich kaum zu glauben und sah noch während der Verhandlung zunächst nicht danach aus. Durch die noch zu leistenden Zahlungen und natürlich die Kinder wird es noch einige Berührungspunkte geben, aber ich hoffe, dass es dafür keines Anwalts mehr bedarf.
LöschenImmer Streit um Geld. Das lässt sich doch vermeiden. Ehevertrag, in dem sowas von vornherein geregelt ist. Z.B. Gütertrennung, jeder nimmt mit, was er eingebracht und im Zeitverlauf verdient hat, fallweise bereinigt um eventuellen kurzzeitigen Einkommensverlust durch Kinderbetreuung, den man während der Relevanz Monat für Monat von einem zum anderen Konto transferieren kann, gemeinsame Investitionen (z.B. Haus) in dem Verhältnis aufteilen, was jeder Partner bezahlt hat (auch das lässt sich z.B. monatlich tracken). Während der Beziehung ist dann jeden Monat jedem klar, wem wieviel gehört und wie es bei einem Finale aussieht. Unterhalt für Kinder ist gesetzlich geregelt. Vielleicht als kleine Gedächtnisstütze für Leser, die am Anfang von sowas stehen. In vorliegendem Fall wird möglicherweise (bitte sehen Sie die Vereinfachung nach) über ein Ex-Paar gesprochen, bei dem ein Partner von vornherein wesentlich "reicher" als der andere war und über Jahrzehnte jeden Monat ein Vielfaches des Anteils des anderen eingebracht hat und dieses Ungleichgewicht bezogen auf die Zusammensetzung eines Gesamtvermögens nach der Trennung nivellieren möchte. Vorher vereinbaren (s.o.).
AntwortenLöschenIch predige auch schon seit Jahren bei jedem, der plant zu heiraten, dass man sich das gut überlegen soll. Es hat halt immer einen fahlen Beigeschmack nach dem Motto "Ich weiss ohnehin, dass das mit uns nicht gut gehen wird." Aber es bewahrt einen womöglich vor schlimmen Verfahren, sollte es wirklich soweit kommen. Wie man in diesem Fall sieht ...
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