Freitag, 3. August 2018

Vorhersehbarer Ärger

Eigentlich wollte ich an meinem freien Tag heute gar nichts schreiben. Aber da Rosalie einen Termin hat und es einen aktuellen Anlass gibt, tue ich es jetzt doch ...

Erinnert Ihr Euch noch? Rosalie musste ihren Ex betreiben (Zwangsvollstreckung), da der sich weigerte, die Alimente zu zahlen. Nach seiner Meinung hätte Rosalie umfangreiche Schulden bei ihm, die es rechtfertigen würden, diese mit den Alimenten zu verrechnen. Dem widersprach das Gericht und verdonnerte ihn zur Zahlung.

Was mich stutzig machte: Der Ex ließ sich nicht einmal das Urteil begründen, sondern akzeptierte es ohne Gegenwehr. In diesem Moment war mir klar, was er vor hat: Er würde Rosalie seinerseits betreiben mit den "Forderungen" von seiner Seite.

Ich rechnete mit einem Einschreiben vom Gericht gegen Ende Juli. Rosalie war weit weniger überzeugt davon als ich. Zudem "warnte" er sie noch vor zwei Wochen mit dem Hinweis, wenn sie ihn erneut betreiben würde und er seinen Job verlöre (was völlig albern ist), dann hätten sie beide nichts mehr.

Wie verlogen und ignorant das war, zeigte sich nun heute, als sich meine Prophezeiung mit einiger Verspätung erfüllte: Eine Betreibung flatterte ins Haus mit all den Kosten, die er zuvor eigenmächtig abziehen wollte. Damit beweist er zunächst einmal mehr, dass seine Aussagen nur Psychospielchen sind, denn wenn er wirklich damit rechnen würde, auf Grund einer Betreibung arbeitslos zu werden, würde das für Rosalie genauso gelten, und wenn das einträte, müsste er noch viel höhere Alimente zahlen. Diese vermeintliche "Sorge" sollte also lediglich einschüchtern ...

Und zum Inhaltlichen der Forderung? Er muss das jetzt dem Gericht gegenüber erst noch begründen, aber aus den früheren Schreiben kennen wir die Details bereits. Zunächst fordert er die Beteiligung an Kosten, die per Gerichtsbeschluss eindeutig ihm allein auferlegt wurden, was er nicht versteht oder bis heute ignoriert. Das kann man schon mal abhaken.

Dann geht es u. a. um Müll- und Wassergebühren, also um Verbrauchskosten, an denen sich Rosalie seiner Meinung nach zu beteiligen hat. So etwas Dämliches habe ich noch nie gelesen. Noch dazu, wo seine Liebste jetzt ebenfalls bei ihm gemeldet ist und Rosalie ihre Kosten quasi mit zahlen müsste. Gehts noch?

Begründen tut er das damit, dass Rosalie noch im Grundbuch steht und ihr damit die Hälfte des Hauses mit gehört. Was bei den Nebenkosten aus meiner Sicht absurd ist (Verbrauchskosten, die Rosalie nicht verursacht hat), stellt sich für mich bei notwendigen Unterhaltsarbeiten nicht ganz so eindeutig dar:

Was meint Ihr - kann man Rosalie verpflichten, in einem Haus, das sie weder betreten noch sonstwie nutzen darf, trotzdem Lasten in Form von z. B. Reparaturkosten mitzutragen, noch dazu, wo er sie im Vorfeld einer solchen Reparatur nie informiert, sie also kein Mitspracherecht ausüben oder kontrollieren kann, ob dies überhaupt notwendig ist? Spielt es eine Rolle, dass sie einen eigenen Haushalt hat, den sie finanziell allein tragen muss? Und wie verhält es sich mit aus seiner Sicht notwendigen Investitionen am und im Haus?

Ich hab dazu nicht viel Verwertbares im Netz finden können, erst recht nicht nach Schweizer Recht. Und mein Rechtsempfinden ist sich bei diesem Thema auch nicht ganz sicher.

Bis es hier zu einer Entscheidung des Gerichts kommen wird, dauert es wie üblich. Der Weg: Rosalie hat jetzt die Forderung formal bestritten. Nun muss der Ex darlegen, warum er diese Forderung stellt. Rosalie erhält dann Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Aus diesen beiden Schreiben leitet das Gericht dann im besten Fall eine Entscheidung ab - oder es kommt zu weiterem Schriftenwechsel. Es wird also mindestens September, bis es ein Urteil geben könnte.

Auch dieses Urteil könnte von großer Bedeutung sein, denn es wird ein für allemal klarstellen, ob der Ex Kosten in Zusammenhang mit Haus und Grundstück auf Rosalie abwälzen kann oder nicht.


7 Kommentare:

  1. Sabrina Fox hat kürzlich in einem Interview gesagt, sie arbeitet an einem neuen Buch mit dem sinngemäßen Titel "Wir lernen uns erst wirklich kennen, wenn wir uns trennen..." (Quasi durch die Art und Weise wie man sich dann verhält, wenn es ans Eingemachte geht)
    Da ist offenbar was Wahres dran.

    LG

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    1. Ja, das kann gut sein. Man mag vorher Anzeichen erkennen, und sicherlich ist das Verhalten auch Teil des Grundes, warum man sich trennt, aber in aller Deutlichkeit zeigt es sich dann oft später. Es wird einem noch einmal der Charakter des Anderen vor Augen geführt. Nicht nur Rosalie fragt sich heute, wie sie es überhaupt so lange bei ihrem Ex aushalten konnte ...

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  2. Wenn das Haus Rosalie immer noch zur Hälfte gehört, müsste seine Freundin doch für diesen Anteil Miete an Rosalie bezahlen (sie benutzt ja vermutlich genau Rosalies Haushälfte). Dann, und nur dann könnte sich Rosalie überlegen, etwas an die Unkosten beizusteuern.
    Nein, im Ernst - da geht es doch längst nicht mehr um die Sache, das sind verletzte Gefühle. Da will einer mit dem Kopf durch die Wand! Bekanntlich hinterlässt das meist einen Dachschaden.

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    1. Das mit der Miete ist ein sehr interessanter Aspekt; das müßte mal Ihr Rechtsanwalt beurteilen. Ansonsten ist es mit dem Rechtsempfinden so eine Sache, die Juristen beurteilen es leider oft ganz anders als der Laie. Bei den Verbrauchskosten sehe ich keine Chance für den Ex, bei den Reparaturkoten käme es m.E. auf die Art der Reparatur an, beispielsweise, ob unaufschiebbar o.ä.
      Ansonsten wünsche ich Ihnen weiterhin Durchhaltevermögen.
      Charlotte

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    2. Ja, der Anwalt von Rosalie hat das irgendwann schon mal erwähnt, allerdings mehr mit einem Augenzwinkern. Doch wenn es jetzt hart auf hart kommt, müsste man auch über so etwas ernsthaft nachdenken. Es kann eben nicht sein, dass Rosalie nur die Lasten trägt, aber keinerlei Nutzen ziehen kann - und darf, denn sie hat von ihrem Ex einausdrückliches Verbot, das Grundstück zu betreten.
      Vielen Dank für die guten Wünsche, wir warten jetzt erst einmal ab, denn bis der Ex seine Klageschrift eingereicht hat und sie bei uns ankommt, wird es sicherlich eine Weile dauern. Und Überraschendes ist darin ohnehin nicht zu erwarten.

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  3. Also, einen einzigen positiven Effekt hat das ganze Theater ja: Ihr werdet Experten in Sachen Schweizer Recht, inklusive aller Hintertürchen (Mängel) desselben.
    Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ihr gerne darauf verzichten würdet!
    Schönes Wochenende, trotz allem!

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    1. Oh ja, das stimmt - Bau- und Scheidungsrecht! Es ist fast soweit, dass man sich selbst verteidigen könnte, aber selbst, wenn man sich das zutrauen würde, ist es doch so, dass man vor Gericht nicht ernst genommen wird ohne Anwalt an seiner Seite.
      Das schöne Wochenende wünschen wir auch! :-)

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