Dienstag, 3. Juli 2018

Wie ein kleines, trotziges Kind

Ihr erinnert Euch - der Ex von Rosalie wollte seit Monaten keine Alimente mehr zahlen. Mein Schatz musste ihn daher betreiben (in Deutschland sagt man Zwangsvollstreckung). Er begründete vor Gericht sein Nichtzahlen mit einem 20seitigen Pamphlet, was vom Richter sang- und klanglos abgeschmettert wurde.

Nach dem Entscheid hätte er Gelegenheit gehabt für eine Berufung, verzichtete aber umgehend darauf. Und warum? Weil er nun seinerseits - wie ein bockiges kleines Kind, dass sich ärgert, nicht zu seinem Recht gekommen zu sein - vermutlich eine Betreibung einleiten wird, und zwar u. a. für die Betriebskosten des Hauses, also Strom, Wasser, Kehricht usw. Er ist der Meinung, da Rosalie noch im Grundbuch stehe, müsse sie sich an seinen Kosten (und denen seiner Freundin, die ja auch dort wohnt) beteiligen. Das ist so absurd wie dämlich, dass man nur den Kopf schütteln kann. Aber er ist der Meinung, das stehe ihm zu. Oder er ist so verzweifelt und in seiner Ehre gekränkt, dass er keine Möglichkeit auslässt, um sich zu rächen.

Sogar eine elektrische Zahnbürste für die Kinder möchte er als "ausserordentliche Kinderbetreuungskosten" abziehen. Warum nicht auch noch einen Haartrockner oder Handtücher, Tassen und Teller, die natürlich allesamt nur die Kinder benutzen? Und was wird der Richter dazu sagen - ihn wegsperren wegen Gefahr für die Allgemeinheit?

Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre und nur sinnlos Geld verbraten würde ...

8 Kommentare:

  1. Kann man da nicht mal ein psychiatrisches Gutachten einfordern!
    Der tickt doch nicht mehr ganz richtig.
    Hoffentlich hat der Alptraum bald ein Ende. lg elfi

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    1. Diese Frage hat Rosalies Anwalt auch schon aufgeworfen. In jedem anderen Verfahren müsste man diese Frage wirklich stellen, und ich hoffe, dass der Richter das auch so sieht, wenn es nun tatsächlich zu dieser neuerlichen Ungeheuerlichkeit kommen sollte. Der Ex hat eine Frist von zehn Tagen angesetzt, sodass man davon ausgehen kann, dass in etwa drei Wochen ein Einschreiben vom Amt im Briefkasten sein könnte.
      Ein Ende ist generell in weiter Ferne, da keine Verhandlung mit dem Ex möglich ist und ein Kompromiss somit undenkbar. Vor 2019 rechne ich leider nicht mit einem Ende des Alptraums.

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  2. Sie können doch gut schreiben. Diese abstruse Scheidungsgeschichte eignet sich doch ausgezeichnet für ein Buch.
    auch Anonym

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    1. Ja, als abschreckendes Beispiel ... Vieles erinnert an den Film vom Rosenkrieg. Und manches ist so verrückt, dass man es sich nicht ausdenken könnte.

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  3. Du wirst doch gewiss bei Rosalie als Lebenspartner mit eingerechnet.
    Ergo: Wenn sie ein Haus führt, das sie selber unterhält, gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, gilt selbiges doch auch für den Ex? Von seinen Bratkartoffel- oder Bettverhältnissen mal abgesehen: Wer in der Hütte wohnt, unterhält auch die Hütte.

    Aber wer bin schon ich, das ich hier die Logik bemühe.

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    1. Ja, das sagst Du, aber er hat mit dieser Logik wohl nichts am Hut. Und im Übrigen haben wir ja nur zufällig durch "Detektivarbeit" heraus gefunden, dass seine Freundin jetzt bei ihm gemeldet ist, denn obwohl er es damals überaus eilig hatte, meinen Anteil am Haushaltseinkommen zu berücksichtigen, hat er hier "natürlich" versucht, es geheim zu halten. Was wiederum für seine Fairness spricht, die er immer von Rosalie einfordert ...

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  4. Antworten
    1. Ich auch. Und daher kann ich jedem nur raten, sich gut zu überlegen, ob und "wie" man heiratet. Mag bitter klingen, ist aber nach meiner Erfahrung durchaus wichtig.

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