Donnerstag, 14. Juni 2018

Silberstreif?

Auch heute nochmals das Thema Scheidung. Man sieht, wie sehr es unseren Alltag beeinflusst ...

Diesmal ist es immerhin keine ganz schlechte Nachricht! Gestern rief der Anwalt an. Es ging um die Betreibung der Alimente vom Ex. Wie gehofft und eigentlich erwartet, hat der Richter die definitive Rechtsöffung gut geheissen. Doch was heisst das jetzt?

Das Urteil des Gerichts erfolgt zunächst ohne Begründung. Der Verlierer hat nun zehn Tage Zeit, um bei Gericht eine Begründung zu verlangen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtskräftig. Im anderen Fall hat der Ex nach Eingang der Urteilsbegründung dreissig Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.

Wenn der Ex (und auch sein Anwalt, der immer schön mitverdient) auch nur einen Funken Verstand übrig haben, sollten sie auf dieses Rechtsmittel verzichten. Es ist einerseits mit weiteren Kosten verbunden, andererseits ist die Rechtslage dermassen eindeutig, dass die Aussichten auf Erfolg äusserst gering sind.

Warum? Eine so genannte "definitive Rechtsöffung" ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen Gerichtsbeschluss als Beweis für seine Forderung vorlegen kann. So ein bestehendes Urteil wiegt schwer, und daher hat man als Schuldner in diesem Fall auch kaum noch Verteidigungsmöglichkeiten. Lediglich der Nachweis, dass die Schulden verjährt sind oder eine sonstige Urkunde (!), die den Forderungen entgegen steht, könnten helfen. All das hat der Ex nicht und bringt nur selbstherrlich Jammer-Argumente vor, die rechtlich belanglos sind.

Aber dieses Urteil wird an seinem Ego kratzen, deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass er trotz der Ausweglosigkeit und der erneuten Kosten über eine Berufung zumindest nachdenken wird. Und wenn sein dämlicher Anwalt ihm, wie offenbar auch beim Verfassen der Begründung für den Rechtsvorschlag, noch gut zuredet, müssen wir wohl mit dem Schlimmsten rechnen. Das Schlimmste meint hier, dass das Verfahren erneut um Wochen verzögert wird.

Sollte der Ex aber nun Ruhe geben, muss Rosalie ein Fortsetzungsbegehren beim Amt stellen. Daraufhin gibt es dann eine Pfändungsankündigung.

Und in der Zwischenzeit sammeln sich schon die nächsten Forderungen an, denn er zahlt ja weiterhin keine Alimente, und für jeden Monat müssen diese Zahlungen erneut beim Amt eingeklagt werden. Es gibt leider keinen Automatismus, auch wenn das neue Verfahren dann wohl beschleunigt abgehandelt werden kann.

Das Einzige, was helfen würde, wäre der Umstand, dass der Ex endlich zur Vernunft kommt ...

6 Kommentare:

  1. Ach du meine Güte! Der schweizer Amtsschimmel unterscheidet sich wohl nicht so sehr vom deutschen. Monatlich einen neuen Antrag stellen? Unglaublich.
    Meine Daumen sterben langsam ab; aber ich drücke weiter.

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    1. Das ist ganz lieb, danke!
      Ja, es ist schräg und vor allem mühsam mit der Justiz. Vor allem, wenn man sich überlegt, dass an so einem Verfahren Existenzen hängen können. Es geht schliesslich um Unterhalt, und es gibt sicherlich Berechtigte, die explizit darauf angewiesen sind, dass das Geld pünktlich kommt, weil keine Reserven (mehr) vorhanden sind ...

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    2. Gibt es da denn nicht sowas wie 4 Wochen Haft, wenn er immer wieder die Alimente schuldig bleibt?
      Gibts das eigentlich bei uns noch ? *grübel*
      Warum sind eigentlich manche Menschen solche A***hl*cher? :-(

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    3. Haft wäre mir nicht bekannt, aber es gäbe die Möglichkeit eines Strafantrags wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Das wird dann richtig peinlich. Aber muss das denn alles sein? Eigentlich geht es doch nur darum, ihn zu bewegen, seiner Pflicht nachzukommen. Das scheint für den Ex aber ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. :-8

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    4. Nein, das muss natürlich nicht sein. Aber wenn ein Elternteil monatlich einen Antrag auf Alimente stellen muss? Das ist doch nicht zumutbar, sowas!
      Merkwürdige Rechtsprechung in der Schweiz.
      Grüßli :-)

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    5. Das finde ich auch ... Deswegen bleibt einem dann im schlimmsten Fall wirklich nur noch die Strafanzeige. Erbärmlich, wenn es so weit kommt. :-(

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